Sozialpädagogik 2BKSP und Berufspraktikum
Zu den Downloads
Abteilung 3Kontakt
Frank Bauder
Abteilung 3
Sozialpädagogik, VAB-O
E-Mail:
f.bauder@gss-leutkirch.de
Sekretariat:
Tel. 07561 9811-300
Ausbildungsabschluss
Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher
Ausbildungsziele
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.
Erwerb der Fachhochschulreife
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch Zusatzunterricht in Mathematik und eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik möglich.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung umfasst zwei Schuljahre am zweijährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik) und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum.
Sie setzt sich konkret aus mindestens 2.400 Theoriestunden und 320 Praxisstunden zusammen.
Informationen zur praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet als Tagespraktikum einmal die Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt. Die Praxisstelle wird von Ihnen gesucht und muss von der Schule genehmigt werden. Ein Formular für die Praxisstelle erhalten Sie mit der Schulplatzzusage.
Abschlussprüfung
Die schulische Abschlussprüfung besteht aus einer Facharbeit mit Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch sowie einer schriftlichen und mindestens einer mündlichen Prüfung.
Berufspraktikum zum Abschluss der Ausbildung
Nur mit erfolgreich abgeschlossenem Berufspraktikum erhalten Sie die Anerkennung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“, zum „Staatlich anerkannten Erzieher“.
Ein durch die Schule begleitete Berufspraktikum findet in einer von der Praktikantin, dem Praktikanten gewählten sozialpädagogischen Einrichtung statt.
Es schließt mit einem Kolloquium als mündliche Prüfung ab.
In diesem Ausbildungsjahr erhalten Sie eine Vergütung, die 2/3 des Anfangsgehalts einer Erzieherin/Erziehers entspricht.
Arbeitsfelder
Als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher können Sie in den unterschiedlichsten pädagogischen Einrichtungen mit Kindern von ein bis sechs Jahren, Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten.
Kosten der Ausbildung
Schulgeld ist nicht zu entrichten, da es sich um eine staatliche Schule handelt. Die Lernmittelfreiheit ist gegeben.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Fachschulreife, der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang, und
- der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
oder - ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte Kinderpflegerin oder staatlich anerkannter Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung
Wenn weiterhin noch Plätze zur Verfügung sind, können mit Nachweis eines mindestens sechswöchigen Praktikums in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung auch Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene und allgemeine Hochschulreife
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Vollzeitausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
- eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Tagesmutter oder die Führung eines Familienhaushaltes für die Dauer von mindestens drei Jahren
Stundentafel
Unterrichtsfächer | 1. Jahr | 2. Jahr | |
1. Pflichtbereich |
|
||
1.1 Fächer |
|
||
Religionslehre/Religionspädagogik | 2 | 2 | |
Deutsch | 2 | 2 | |
Englisch (Maßgebendes Fach nur für den Erwerb der Fachhochschulreife) | 2 | 2 | |
1.2 Handlungsfelder |
|
||
Berufliches Handeln fundieren | 3,5 | 4 | |
Erziehung und Betreuung gestalten | 3,5 | 4 | |
Bildung und Entwicklung fördern I | 3,5 | 3 | |
Bildung und Entwicklung fördern II | 5,5 | 5 | |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen | 3 | 3 | |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwicklen | 2 | 2 | |
Sozialpädagogisches Handeln | 4 | 4 | |
2. Wahlpflichtbereich |
|
||
Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegungspädagogik, weitere fachliche Inhalte | 2 | 2 | |
|
33 |
33 |
|
3. Wahlbereich |
|
||
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife | |||
Mathematik | 3 | 3 | |
Weitere Wahlfächer | 2 | 2 |
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel bis zum 1. März über das Sekretariat. Eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen. Das Anmeldeformular finden Sie auf der rechten Seite unter Download.
Anmeldeunterlagen
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Passbild
- Bewerbungsanschreiben
- Abschlusszeugnis Fachschulreife
- Abschlusszeugnisse bzw. letztes Zeugnis
Einzureichende Unterlagen spätestens zum Schulbeginn
- Praktikumsvereinbarung
- Polizeiliches Führungszeugnis