Schülermonatskarte vs. JugendticketBW - aktuelle Info des Landratsamt Ravensburg

Schülermonatskarte/JugendticketBW


Im Auftrag unseres Schulträgers leiten wir folgende Info an Sie weiter:


Sehr geehrte Damen und Herren,


am 01. März 2023 ist es soweit… Das JugendticketBW startet! Junge Leute können damit, für 365 Euro im Jahr, im ganzen Land Baden-Württemberg mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren.


Die Vorbereitungen zum Jugendticket BW sowie die Produktwechsel durch die Kunden im bodo-Abocenter laufen auf Hochtouren. Leider kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Umstellung bzw. Bestellung. Deshalb hat uns die Geschäftsstelle von bodo gebeten, folgende sehr wichtige Information an Sie weiterzugeben:

Wichtiger Hinweis für Wechsler:
Wer bisher eine eCard Schule hat und zum JugendticketBW wechseln möchte, muss unbedingt auf abo.bodo.de den Produktwechsel vornehmen. Das Jugendticket darf in diesen Fällen nicht als neues Abo beantragt werden! Wer nicht den Produktwechsel vollzieht, sondern das Jugendticket neu beantragt, muss gegebenenfalls mit doppelten Abbuchungen vom Bankkonto rechnen, weil durch einen Neuantrag zwei eigenständige Verträge angelegt werden.

Ein weiterer wichtiger Hinweis:
Sofern Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln (nicht im freigestellten Schülerverkehr!) zur Schule fahren und nicht ins Landesweite Jugendticket wechseln sondern nur für einzelne Monate eine Schülermonatskarte beziehen wollen ist zu beachten, dass pro Schuljahr maximal die Kosten des Landesweiten Jugendticket von zurzeit 365,00 Euro in der Kostenerstattung anrechenbar sind. Übersteigen im Schuljahr die Kosten der bestellten Schülermonatskarten diesen Betrag, ist der übersteigende Betrag nicht erstattungsfähig, da „nicht notwendig“ im Sinne der Kostenerstattungssatzung. Es empfiehlt sich daher dringend, sofern ein „Nicht-Wechsel“ ins Landesweite Jugendticket erwogen wird, dies bei der Wahl der Fahrscheinart nochmals genau zu überdenken. In der Regel dürfte der Wechsel ins Landesweite Jugendticket wohl die günstigere Variante sein.

Auch bei Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 und der SBBZ, die das ganze Schuljahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren, gilt die Kappungsgrenze, wenn Schülermonatskarten bezogen werden sollten. Schon für den Bezug von Schülermonatskarten ab 1 bodo-Zone könnte bei dieser Schülergruppe die Kostenbelastung über den Eigenanteilen für ein Schuljahr liegen. Ein Wechsel ins Landesweite Jugendticket wäre daher auch in diesen Fällen aus Kostengründen dringend angeraten.

Fragen hierzu beantwortet Ihnen das
LANDRATSAMT RAVENSBURG - Stabsstelle Nachhaltige Mobilität

 

 

 

 

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