Schülermonatskarten - Fahrkartenausgabe für das 2. Schulhalbjahr 2020/21

Die bisher bekannten Fahrkarten in Papierform werden ab dem 01.03.2021 ersetzt durch die neue eCard Schule in Form einer kontaktlosen Chipkarte.
Die Chipkarte mitsamt der Informationen zur korrekten Handhabung werden an die Schülerinnen und Schüler mit Ausgabe der Zeugnisse ausgeteilt und sind bei Empfang zu quittieren.
Für die Klassen, die im März am Präsenzunterricht teilnehmen, erfolgt die Ausgabe am ersten Schultag.
Der Schülerin/dem Schüler ist es erlaubt, am Montag, den 01.03.2021 die morgendliche Fahrt zur Schule ohne Fahrschein zu tätigen; die Ausgabe der Karte erfolgt am Schulvormittag und kann dann bereits für die Heimfahrt genutzt werden. Diese Regelung gilt auch bei späteren Schulbeginnen (also z. B. zum 08.03. oder 15.03.).
Die Schülerinnen und Schüler, die vor dem 01.03.2021 am Präsenzunterricht teilnehmen und ihre Februar-Monatskarte storniert/abgemeldet hatten, müssen für die jeweiligen Fahrten bis zum 01.03.2021 einen gültigen Fahrschein erwerben.
Rückgabe von Fahrtberechtigungen:
Nicht benötigte Fahrtberechtigungen für einzelne Monate können nur bis zum letzten Schultag des Vormonats beim Schulsekretariat abgemeldet werden. Die Abmeldung kann von der Schülerin/dem Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) per Mail gemeldet bzw. das Formular zur Rückgabe von Fahrtberechtigungen genutzt werden (Versand an das Sekretariat per Mail oder per Postzustellung/od. Einwurf in den Briefkasten Gebäude A).
Die Chipkarte wird dabei nicht abgegeben, sondern nur die Fahrtberechtigung für den gewünschten Monat; dieses wird elektronisch ablesbar auf der Karte hinterlegt.
Dieses finden Sie unter www.bodo-ecard.de Rubrik Neu: eCard Schule/Downloads/Rückgabeformular

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