Direkteinstieg Kita (2BFSAiD)
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erzieher-in-bw.deAnmeldung
Anmeldung Direkteinstieg KitaKontakt
Frank Bauder
Abteilung 3
Sozialpädagogik, VAB-O
E-Mail:
f.bauder@gss-leutkirch.de
Sekretariat:
Tel. 07561 9811-300
Ausbildungsziele
Die Ausbildung zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten/ zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin befähigt dazu, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Krippen, Kindertageseinrichtungen und Horte) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
In der Ausbildung geht es um grundlegende und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten für die Tätigkeit in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern insbesondere für die Erziehung und Betreuung von Kindern bis ins Grundschulalter.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsteile.
Praxis* | Schule | |
1. Schuljahr (TQ1) | 2 Tage | 3 Tage |
2. Schuljahr | ||
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3 Tage | 2 Tage |
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2 Tage | 3 Tage |
TQ3 nur mit min. mittlerem Bildungsabschluss möglich |
* und in der unterrichtsfreien Zeit / Ferien
Kosten der Ausbildung
Schulgeld ist nicht zu entrichten, da es sich um eine staatliche Schule handelt. Beim Direkteinstieg Kita gibt es unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung durch die Bundesarbeitsagentur.
Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Arbeitsagentur.
Hotline: 0800 4555 500
Email: Konstanz-Ravensburg.Kita-Direkteinstieg@arbeitsagentur.de
Aufnahmevoraussetzungen
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) sind:
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres sowie
- der Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss sowie
- der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der zweijährigen Berufsfachschule sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).
(2) Wer bereits eine Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz in Vollzeitform oder praxisintegriert oder eine Berufsfachschule für Kinderpflege erfolgreich abgeschlossen hat oder verlassen musste, weil er wiederholt nicht versetzt oder wiederholt die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann nicht in eine zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) aufgenommen werden.
Abschlussprüfung
Die Ausbildung schließt nach zwei Jahren mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab und verleiht den Abschluss „Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin oder Sozialpädagogischer Assistent“.
Für Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ist über die Schulfremdenprüfung und ein anschließendes halbjähriges Berufspraktikum eine Weiterqualifizierung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher möglich.
Rahmenbedingungen
Wer diese Ausbildungsform wählt, schließt mit einem Träger einen Arbeitsvertrag. Dieser zahlt eine Vergütung. Bezüglich der Vergütung während und nach der Qualifizierung wird folgendes empfohlen:
Die Vergütung erfolgt idealerweise nach §56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten wird eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 4, Stufe 2 empfohlen.
Diese Vergütungshöhe wird auch für die Zeit des Berufspraktikums nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulfremdenprüfung (schulischer Teil der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung) empfohlen.
Anmeldeunterlagen
Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. März eines Jahres über das Sekretariat der Geschwister-Scholl-Schule Leutkirch. Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage. Nachträgliche Anmeldungen sind bis zum Sommer möglich, sofern zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen.
Anmeldeunterlagen
- Anmeldeformular
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf + Passbild
- Abschlusszeugnis Hauptschule oder BVJ im Original oder als beglaubigte Kopie
- Nachweis über den Abschluss einer mindestens zweijährigen abgeschlossen Berufsausbildung im Original oder als beglaubigte Kopie
- Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften der 2BFSAiD
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchen anderen Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz oder Berufsfachschulen für Kinderpflege bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde sowie
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchen anderen Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz ein weiterer Aufnahmeantrag gerichtet wurde
Bei ausländischen Qualifikationen ist der Nachweis eines Berufs- oder Studienabschlusses in Form von amtlich beglaubigten Kopien der originalsprachlichen Dokumente sowie Kopien der Übersetzungen eines in Deutschland vereidigten Übersetzers oder einer Übersetzerin vorzulegen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen.