Sozialpädagogik PIA 3 BKSP
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Abteilung 3Kontakt
Frank Bauder
Abteilung 3
Sozialpädagogik, VAB-O
E-Mail:
f.bauder@gss-leutkirch.de
Sekretariat:
Tel. 07561 9811-300
Ausbildungsabschluss
Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher
Ausbildungsziele
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung umfasst drei Schuljahre am Dreijährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik. Sie beinhaltet ca. 20 Unterrichtsstunden pro Woche und mindestens 2000 Praxisstunden in den drei Schuljahren.
Ausbildungsvergütung
Sie erhalten von Ihrem Ausbildungsträger eine Ausbildungsvergütung von ca. 1000 – 1300€ monatlich.
Informationen zur praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet in einer Tageseinrichtung für Kinder statt. Sie schließen mit einem Träger einen Ausbildungsvertrag über drei Jahre. An den unterrichtsfreien Tagen arbeiten Sie in der Praxiseinrichtung, dabei haben Sie Anspruch auf jährlich 30 Tage Urlaub.
Während der Ausbildung sind auch mindestens 6 Wochen Praktika in anderen Arbeitsbereichen (Krippe, Schulkinder) abzuleisten.
Abschlussprüfung
Die schulische Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres besteht aus einer schriftlichen und mindestens einer mündlichen Prüfung sowie einer Facharbeit mit Kolloquium.
Arbeitsfelder
Als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher können Sie in den unterschiedlichsten pädagogischen Einrichtungen mit Kindern von ein bis sechs Jahren, Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten.
Kosten der Ausbildung
Schulgeld ist nicht zu entrichten, da es sich um eine staatliche Schule handelt. Die Lernmittelfreiheit ist gegeben.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Fachschulreife, der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang, und
- der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
oder - ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte Kinderpflegerin oder staatlich anerkannter Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung
Wenn weiterhin noch Plätze zur Verfügung sind, können mit Nachweis eines mindestens sechswöchigen Praktikums in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung auch Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene und allgemeine Hochschulreife
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Vollzeitausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
- eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Tagesmutter oder die Führung eines Familienhaushaltes für die Dauer von mindestens drei Jahren
Stundentafel
Unterrichtsfächer | 1. Jahr | 2. Jahr | 3.Jahr | ||
1. Pflichtbereich |
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1.1 Fächer |
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Religionslehre/Religionspädagogik | 2 | 1 | 1 | ||
Deutsch | 1 | 2 | 1 | ||
Englisch (kein maßgebendes Fach) | 1 | 2 | 1 | ||
1.2 Handlungsfelder |
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Berufliches Handeln fundieren | 2,5 | 2,5 | 2,5 | ||
Erziehung und Betreuung gestalten | 2,5 | 2 | 3 | ||
Bildung und Entwicklung fördern I | 2 | 2,5 | 2 | ||
Bildung und Entwicklung fördern II | 4,5 | 3 | 3 | ||
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen | 2 | 2 | 2 | ||
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwicklen | 1 | 1 | 2 | ||
2. Wahlpflichtbereich |
2 | 2 | 2 | ||
Musik und Rhythmik | |||||
Sport- und Bewegungspädagogik | |||||
Forschen und Experimentieren | |||||
weitere fachliche Inhalte | |||||
3. Pflichtbereich (Praxis) |
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Sozialpädagogisches Handeln (mind. 2000 Stunden) | 650 | 650 | 700 | ||
4. Wahlbereich | |||||
weitere Wahlfächer |
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel bis zum 1. März über das Sekretariat. Eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen. Das Anmeldeformular finden Sie auf der rechten Seite unter Download. Ein Ausbildungsbeginn ist nur mit einem vorliegenden Ausbildungsvertrag möglich, der von der Schule bestätigt ist.
Anmeldeunterlagen
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Passbild
- Bewerbungsanschreiben
- Abschlusszeugnis Fachschulreife
- Zusätzliche Abschlusszeugnisse
- Praxisbestätigungen
- Einzureichende Unterlagen spätestens zum Schulbeginn
- Ausbildungsvertrag
- Polizeiliches Führungszeugnis