Berufskolleg für Sozialpädagogik

 
Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1 BKSP) ist das erste Jahr in der
Ausbildung zur Erzieher*in. Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss der mittleren Reife
oder ein vergleichbarer Abschluss. Ein bestimmter Notenschnitt ist nicht erforderlich.
Bewerbungen sind ab Oktober möglich, allerdings beginnt das Verfahren zur endgültigen
Zulassung dann erst im Januar über das Onlineverfahren BewO.
 
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Das Zweijährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (2 BKSP) baut auf das Einjährige
Berufskolleg auf. Zulassung kann auch erfolgen mit Abitur, Fachhochschulreife, oder einer
Berufsausbildung. Die beiden Schuljahre werden elternunabhängig mit BAföG
gefördert (Zuschuss derzeit 783€ im Monat, keine Rückzahlung). Bewerbungen sind ab
Oktober möglich, allerdings kann eine Schulplatzzusage frühestens im März erfolgen. Die
Ausbildung zur Erzieher*in schließt dann mit einem anschließenden einjährigen
Berufspraktikum ab (Bezahlung derzeit ca. 1650€ monatlich).
 
Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA 3 BKSP) hat dieselben Zugangsvoraus-
setzungen wie das 2 BKSP und dauert ebenfalls drei Jahre. Während dieser Zeit haben Sie
einen Arbeitsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung und sind in etwa zur
Hälfte in der Schule und in der Einrichtung. Bewerbungen sind ab Oktober möglich. Sie
müssen sich auch selbständig parallel an einer Einrichtung bewerben. Während der drei
Jahre erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung (derzeit zwischen ca. 1100€ und ca. 1300€
monatlich).
 
Auf der rechten Seite finden sie eine aktuelle Auswahl möglicher Praxisstellen.
Darüber hinaus können Sie auch bei anderen Praxiseinrichtungen in Ihrem Umfeld anfragen.

 

Schularten

Praxisstellen

Kontakt

 

Frank Bauder

Abteilung 3

Sozialpädagogik, VAB-O

Sekretariat:

Tel. 07561 9811-300