3-jährige Berufsfachschule Pflege

 

Kontakt

 

Sylvia Kubenz-Schmid

Abteilung 4

Pflege, AV, 2BFS

Sekretariat:

Tel. 07561 9811-300

 

Ausbildungsziel

Die Ausbildung in der Pflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung Menschen jeglichen Alters erforderlich sind.

Aufgaben

  • Sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege
  • Mitwirkung bei der Behandlung kranker Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen
  • Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen unterschiedlicher Rehabilitationskonzepte
  • Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung
  • Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung
  • Umfassende Begleitung Sterbender
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegenden, die keine pflegerische Ausbildung haben
  • Betreuung und Beratung Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten
  • Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte
  • Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger

Tätigkeitsfelder

Krankenhäuser jeglicher Therapieschwerpunkte, Senioren- und Seniorenpflegeheime, ambulante Pflegedienste, geriatrische und gerontopsychiatrische Abteilungen an Kliniken, Seniorenbegegnungsstätten, private Seniorenpflege Rehabilitationskliniken, u.a.

Zweck der Ausbildung

Die Sorge um die Betreuung und Pflege kranker sowie hilfebedürftiger Menschen ist eine Herausforderung unserer Zeit. Schon heute besteht ein großer Mangel an ausgebildeten Fachkräften, der sich angesichts der Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren noch wesentlich verschärfen wird.
Um diesen Notstand abzuhelfen, haben die dafür verantwortlichen Ministerien ein neues Ausbildungskonzept für die Pflegeausbildung entwickelt. Die Ausbildung erfolgt im dualen System zwischen Schule und unterschiedlichen Praxiseinrichtungen.
Grundlage des Ausbildungsverhältnisses ist ein Ausbildungsvertrag mit der Schule und dem Träger der praktischen Ausbildung, der u.a. die Ausbildungsvergütung und den Urlaub regelt.
Bei einer ausreichenden Bewerberzahl wird der Ausbildungsgang auch in Teilzeit angeboten.
Die Ausbildung umfasst mindestens 2.100 Theoriestunden und 2.500 Praxisstunden.

Kosten der Ausbildung

  • Schulgeld ist nicht zu entrichten, da es sich um eine staatliche Schule handelt. Die Lernmittelfreiheit ist gegeben.
  • Es fallen allerdings geringe Kosten für Unterrichtsmaterial, Werkmaterial und außerunterrichtliche Veranstaltungen an.

Ausbildungsverkürzung

Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung verkürzt werden

  • für Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelferinnen, Heilerziehungspflegehelfer um bis zu einem Jahr. Bei Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer nur, wenn das Ausbildungsende nach 2015 ist.
  • Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird.

Die Verkürzung darf die Durchführung der Ausbildung und Erreichung des Ausbildungszieles nicht gefährden.

Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
sowie

  • der Realschulabschluss / die Fachschulreife oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert

oder

  • der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Altenpflegehelferin (Abschluss nach 2015), Altenpflegehelfer (Abschluss nach 2015), Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird.
  • Zusätzlich sind von Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Zeugnis nach Absatz 1 nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.(B2)

Stundentafel

CE - Nr. Titel gesamt Std.

1./2. AD

Anl.1

3. AD

Anl.2

3. AD

Anl. 3

3. AD

Anl. 4

1 Ausbildungsstart - Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 70 70    

 

2 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 180 180      
3 Erste Pflegerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren 80 80      
4 Gesundheit fördern und
präventiv handeln
160 80 80 80 80
5 Menschen in kurativen
Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
340 200 140 140 140
6 In Akutsituationen sicher
handeln
120 60 60 60 60
7 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 160 80 80 80 80
8 Menschen in kritischen Lebens-situationen und in der letzten Lebensphase begleiten 250 160 90 90 90
9 Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert
unterstützen
200 150 50   110
10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in
Pflegesituationen fördern
180 120 60 110

 

11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen 160 80 80 80 80
Summe   1900 1260 640 640 640

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. März über das Sekretariat der Geschwister-Scholl-Schule Leutkirch.

Anmeldeunterlagen

  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passbilder
  • Kopie Halbjahreszeugnis / letztes Jahreszeugnis
  • Abschlusszeugnis bisherige Schule
  • Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben B2

Zur Anmeldung genügt zunächst das letzte Halbjahreszeugnis. Für die endgültige Aufnahme muss eine beglaubigte Kopie des letzten maßgebenden Abschluss- bzw. Jahreszeugnisses nachgereicht werden.