1-jährige Berufsfachschule Pflege

 

Kontakt

 

Sylvia Kubenz-Schmid

Abteilung 4

Pflege, AV, 2BFS

Sekretariat:

Tel. 07561 9811-300

 

Ausbildungsziel

Die Ausbildung befähigt zur qualifizierten Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen im stationären und ambulanten Bereich.

Aufgaben

  • Die körperlichen, seelisch / geistigen und sozialen Bedürfnisse, Möglichkeiten und Probleme der anvertrauten Personen erkennen und berücksichtigen
  • den Verbleib alter, kranker und behinderter Menschen in ihrem Lebensraum fördern
  • die individuelle Begleitung, Betreuung und Versorgung von alten, kranken und behinderten Menschen verwirklichen
  • alten Menschen am Lebensende beistehen und ein würdiges Sterben ermöglichen sowie 
  • mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.

Tätigkeitsfelder

Senioren- und Seniorenpflegeheime, ambulante Pflegedienste, geriatrische und gerontopsychiatrische Abteilungen an Kliniken, Seniorenbegegnungsstätten, private Seniorenpflege u.a. 

Zweck der Ausbildung

Die Sorge um die Betreuung und Pflege alter Menschen ist eine Herausforderung unserer Zeit. Schon heute besteht ein großer Mangel an ausgebildeten Fachkräften, der sich angesichts der Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren noch wesentlich verschärfen wird.

Um diesen Notstand abzuhelfen, haben die dafür verantwortlichen Ministerien ein neues Ausbildungskonzept für die Altenpflege entwickelt. Die Ausbildung erfolgt im dualen System zwischen Schule und Praxiseinrichtung.

Grundlage des Ausbildungsverhältnisses ist ein Ausbildungsvertrag mit der Schule und der betreffenden Praxisstelle (z. B. Altenpflegeheim oder ambulanter Pflegedienst), der u. a. die Ausbildungsvergütung und den Urlaub regelt.

Bei einer ausreichenden Bewerberzahl wird der Ausbildungsgang auch in Teilzeit angeboten.

Die Ausbildung umfasst mindestens 720 Theoriestunden und 850 Praxisstunden. 

Kosten der Ausbildung

  • Schulgeld ist nicht zu entrichten, da es sich um eine staatliche Schule handelt. Die Lernmittelfreiheit ist gegeben. 
  • Es fallen allerdings geringe Kosten für Unterrichtsmaterial und außerunterrichtliche Veranstaltungen an.

Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist

  • der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand,
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein (amts-)ärztliches Zeugnis,
  • der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe.

Sofern ein Zeugnis nach Absatz 1 nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Stundentafel

Unterrichtsfächer Stunden Woche Gesamt

1. Pflichtbereich

 

 
Religionslehre/Religionspädagogik 1 40
Deutsch 1 40
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 10 400
Unterstützung bei der Lebensgestaltung 2 80
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen 2 80
Altenpflege als Beruf 1 40

2. Wahlpflichtbereich

1

40

Wochenstunden gesamt 18 720

3. Wahlbereich

   
z.B. EDV im Pflegebereich, musikpädagogische Grundlagen 2 80

4. Praktische Ausbildung

 

850

Neu:
Bei entsprechender Nachfrage bieten wir zusätzlich die „zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe für Nichtmuttersprachlerinnen und Nichtmuttersprachler“ (Schwerpunkt: Förderung der deutschen Sprachkompetenz) an.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. März über das Sekretariat der Geschwister-Scholl-Schule Leutkirch.

Anmeldeunterlagen

  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passbilder
  • Kopie Halbjahreszeugnis / letztes Jahreszeugnis
  • Abschlusszeugnis bisherige Schule

Zur Anmeldung genügt zunächst das letzte Halbjahreszeugnis. Für die endgültige Aufnahme muss eine beglaubigte Kopie des letzten maßgebenden Abschluss- bzw. Jahreszeugnisses nachgereicht werden.