Eigenanteil Schülerbeförderung

Wichtiger Hinweis für alle Schüler/innen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an unsere Schule kommen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in Ihrem Hause bekannt, sind die Eigenanteile in der Schülerbeförderung an den Preis einer Schülermonatskarte der Preisstufe für 1 Zone des jeweils gültigen bodo-Tarifes gekoppelt (vgl. § 6 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten). Da bodo zum 01.01.2017 die Fahrpreise erhöht, ändern sich somit zu diesem Zeitpunkt auch die monatlichen Eigenanteile wie folgt:

- für Schüler bis Klasse 4, für Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ; früher: Sonderschulen) und für Kinder der Grundschulförderklassen und der Schulkindergärten von 17,00 € auf  17,50 €

-  für Schüler der Klassen 5-10, für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen von 27,50 € auf 28,00 €

-  für die anderen Schüler von 34,00 € auf 34,50 €

 Es obliegt den Schulträgern in eigener Zuständigkeit sowohl die Schulen als auch die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern über die geänderten Eigenanteile zu informieren! Wir empfehlen, die Erstattungsregelungen insgesamt in den Schulen an den allgemeinen Informationsstellen auszulegen bzw. dort auf die Internetseite des Landkreises (www.landkreis-ravensburg.de „Aktuelles“, „Satzungen und Verordnungen“) hinzuweisen, damit sich die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern über die Schülerbeförderungskostenerstattung informieren können. Sie können gerne auch eigene, auf Ihre Verhältnisse zugeschnittene Informationen/Merkblätter erstellen und verwenden.

Weisen Sie bitte auch auf die Möglichkeit des Eigenanteilserlasses hin, da nur für höchstens 2 Kinder einer Familie ein monatlicher Eigenanteil zu entrichten ist (vgl. § 6 Absatz 3 der Satzung; zuständig für diesen Erlass sind die Schulträger). Für bedürftige Familien werden, sofern die gesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets erfüllt sind, Schülerbeförderungskosten für alle Kinder der Familie erstattet (ein Eigenanteilserlass nach der Kostenerstattungssatzung für das 3. Kind und weitere Kinder ist in diesen Fällen daher nicht möglich!). Auskünfte zur Kostenerstattung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt das Job-Center.

Hinweis: Diese Information wird nur per E-Mail versandt; bitte ggf. an die zuständigen Stellen/Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Hause zeitnah weiterleiten. Für Fragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Boi

LANDRATSAMT RAVENSBURG
Verkehrsamt
Postfach 19 40
88189 Ravensburg

Büro: Kreishaus I, Friedenstr.6, Ravensburg , Raum A 024

Tel.: 0751 85-5217, Fax: 0751 85-775217

annette.boi@landkreis-ravensburg.de
http://www.landkreis-ravensburg.de/Verkehrsamt/

   

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